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Nutzungsbedingungen

Mit Nutzung von CloudCatalog.ch und ihrer ergänzenden Services akzeptiert der Nutzer die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

 
§ 1 Definitionen

1. BMT Business meets Technology Consulting AG (folgend BMT genannt)

Die Firma BMT Business meets Technology Consulting AG, 8598 Bottighofen, Schweiz.

 

2. Nutzer / Anwender

Jede natürliche oder juristische Person, welche die CloudCatalog.ch Lösung oder die ergänzenden Services nutzt und/oder über diese mit Dritten kommuniziert.

3. Lieferant:

Jeder Anbieter von Produkten und Dienstleitungen, der in der CloudCatalog.ch Lösung aufgeführt ist.


 

§ 2 Nutzungsumfang

 

1. Der Nutzer erklärt, die CloudCatalog.ch Lösung ausschliesslich im Rahmen seiner gewerblichen und selbständigen beruflichen Tätigkeit zu nutzen.


 

§ 3 Haftung

1. BMT  übernimmt keinerlei Haftung für Inhalt, Datenintegrität, Zustellung oder Verbleib von Kommunikationen, die mit den ergänzenden Services versendet werden.

 

2. Der Nutzer haftet für seine über die Plattform versandten Inhalte nach den allgemeinen Gesetzen sowie nach Massgabe dieser Nutzungsbedingungen. Wird BMT wegen eines Gesetzesverstosses oder eines Verstosses gegen diese Nutzungsbedingungen in Anspruch genommen, so stellt der Nutzer BMT von diesen Ansprüchen auf erstes Anfordern frei.
 

§ 4 Folgen eines Missbrauchs

1. Verstösst der Nutzer gegen die Nutzungsbedingungen, so verwirkt er je Aussendung und Lieferanten, dem eine unaufgeforderte Kommunikation zugesandt wurde, haftet in Höhe des Schadens.

BMT ist weiterhin berechtigt, im Falle eines Verstosses gegen die Nutzungsbedingungen Schadenersatz geltend zu machen.

§ 5 Gerichtsstand und Salvatorische Klausel

1. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist 8280 Kreuzlingen.

 

2. Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages als ungültig, unwirksam oder unerfüllbar erweisen, so soll dadurch die Gültigkeit, Wirksamkeit und Erfüllbarkeit der übrigen Teile des Vertrages nicht beeinträchtigt werden.

 

3. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, den ungültigen, unwirksamen oder unerfüllbaren Teil des Vertrages durch eine gültige, wirksame und erfüllbare Bestimmung zu ersetzen, die inhaltlich der ursprünglichen Absicht der Parteien am nächsten kommt.

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